Eine Gemeinde in Baden-Württemberg entschied, dass ihre Jagdpächter künftig nicht mehr älter als 70 Jahre alt sein dürfen.
Lockerung: Auswärtige Jäger, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern ihren Erstwohnsitz haben, dürfen wieder einreisen.
Zwei Jäger deckten in ihrem Revier ein ungewöhnliches Verbrechen auf: Unbekannte hatten illegale Fangnetze aufgestellt.
Bei einem Jagdunfall in NRW wurde ein Jäger schwer am Bein verletzt. Beim Entladen einer Waffe hatte sich ein Schuss gelöst.
Die Jagdpacht ist ausgelaufen: Was geschieht nun mit den Reviereinrichtungen? Darf oder muss der bisherige Revierinhaber diese abbauen und mitnehmen?