Ein Liebespaar richtete sich auf einer Kanzel romantisch ein. Das Liebesnest wurde jedoch vom Jäger entdeckt.
Eine Gemeinde in Baden-Württemberg entschied, dass ihre Jagdpächter künftig nicht mehr älter als 70 Jahre alt sein dürfen.
Die Jagdpacht ist ausgelaufen: Was geschieht nun mit den Reviereinrichtungen? Darf oder muss der bisherige Revierinhaber diese abbauen und mitnehmen?