Nordrhein-Westfalen und Hessen veröffentlichten Verordnungen, welche jagdlichen Maßnahmen im ASP-Ausbruch zum Tragen kommen.
In Baden-Württemberg soll das Jagdgesetz (JWMG) geändert werden. Damit will man auch einem drohenden ASP-Ausbruch Rechnung tragen.
Seit 2017 zahlt Mecklenburg-Vorpommern Aufwandsentschädigungen zur ASP-Prävention. Diese wurden nun um ein Jahr verlängert.
Lockerung: Auswärtige Jäger, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern ihren Erstwohnsitz haben, dürfen wieder einreisen.
Die näherkommende Afrikanische Schweinepest fordert weitere Maßnahmen. Fall- und Unfallwild muss in Sachsen nun gemeldet werden.
Um Jäger für die Mehrbelastung bei der Schwarzwildjagd zu entschädigen, erhöht ein Landkreis in Bayern die Aufwandsentschädigung.
Die Bundesregierung bekräftigt in einem Schreiben den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz systemrelevanter Daseinsvorsorge.
Nur etwa 10 km vor der deutsch-polnischen Grenze wurde ein an der Afrikanischen Schweinepest verendetes Wildschwein gefunden.
In Bayern wurden neue Maßnahmen zur ASP-Prävention veröffentlicht. Bestandteile sind u.a. Nachtsichttechnik und Saufänge.
Grenzen dicht: Mecklenburg-Vorpommern will aufgrund des Coronavirus bis Mitte April keine Jäger mehr ins Land lassen.
Durch eine Änderung des hessischen Jagdgesetztes wird nun auch dort die Jagd auf Schwarzwild mit Nachtsichtvorsatztechnik erlaubt.
Polen leidet unter der ASP. Zur Bekämpfung setzt man auf ausländische Hilfe sowie auf die Stärkung der Rechte der Jäger.
In Mitterteich wurde für die Bevölkerung eine Ausgangssperren erlassen. Diese gilt auch für die ortsansässigen Jäger.
Noch immer scheint die ASP nicht nach Deutschland übergesprungen zu sein. Sachsen schützt sich jetzt zusätzlich vor der Seuche.
Nachdem im Januar nur zwölf Kilometer von der Grenze zu Deutschland die ASP ausgebrochen war, stieg die Angst vor weiteren Fällen.