Der Stichtag für Motorsägen mit einem Hubraum von unter 50 Kubikzentimetern war am 1. Februar 2008: Seitdem dürfen nun auch in der Europäischen Union nur noch Geräte verkauft werden, die der EU-Emissionsrichtlinie der Stufe 2 entsprechen. Konkret bedeutet das, dass nur noch maximal 50 Gramm pro Kilowattstunde (g/kWh) HC und NOx im Abgas enthalten sein dürfen. Das entspricht einer Reduzierung von 80 Prozent!
In den USA ist man da schon weiter. Laut der kalifornischen Vorschrift CARB greift dieser Grenzwert dort bereits seit dem Jahr 2005. Die sonst in den Vereinigten Staaten geltende Richtlinie EPA wurde ab 2002 bis 2005 auf diese 50 g/kWh gesenkt. Technologisch gesehen ist das ein Quantensprung. Deshalb Hut ab vor den Ingenieuren bei den Motorsägenherstellern, die geschafft haben, was vor wenigen Jahren noch niemand für möglich hielt.
In den USA ist man da schon weiter. Laut der kalifornischen Vorschrift CARB greift dieser Grenzwert dort bereits seit dem Jahr 2005. Die sonst in den Vereinigten Staaten geltende Richtlinie EPA wurde ab 2002 bis 2005 auf diese 50 g/kWh gesenkt. Technologisch gesehen ist das ein Quantensprung. Deshalb Hut ab vor den Ingenieuren bei den Motorsägenherstellern, die geschafft haben, was vor wenigen Jahren noch niemand für möglich hielt.