Die Schweißarbeit ist aber nicht das ausschließliche Maß aller jagdlichen Brauchbarkeit! Jagdgebrauchshunde, mit denen auch nachgesucht wird, müssen eine ausreichende Wildschärfe haben. Diese Nachsuchenhunde sollten aber nur und ausschließlich aus den Rassen rekrutiert werden, die alle Voraussetzungen für eine fachgerechte Nachsuchenarbeit mitbringen. Das sind neben einer ausreichenden, genetisch verankerten Wildschärfe auch:
- Nasenqualität beziehungsweise entsprechender Gebrauch der Nase (Fährtenarbeiter, kein Hochwindsucher),
- Drang zur Folge (Fährtewille),
- Konzentrationsfähigkeit,
- Beherrschen des „Rezepts des jagenden Hundes“ (Bogenschlagen),
- Fährtelaute Hetze.
Wir sollten die Wildschärfe – und auch die Schweißarbeit – nicht zum alleinigen Kriterium aller jagdlichen Brauchbarkeit machen. Und vergessen wir nicht: Auch unter den „normalerweise“ wildscharfen Jagdgebrauchshunderassen gibt es etliche Vertreter, die eben über keine ausreichende Wildschärfe (wie sie für den Nachsucheneinsatz erforderlich wäre) verfügen.
Nur wenn wir unsere Jagdhundrassen so einsetzen, wie es ihrem jeweiligen rassetypischen Anlagenspektrum entspricht, dann jagen wir waidgerecht.