Gleichzeitig sollte einem Nachsuchengespann kein prüfungstechnischer Nachteil erwachsen, wenn die Nachsuche schnellst möglich zum Ziel, dem Fangschuss führt. Daher wurden die Regeln für die Hauptprüfung so geändert, dass bei sehr guter Riemenarbeit und hervorragenden jagdhandwerklichen Handeln des Hundeführers auch dann die Möglichkeit besteht, einen I. Preis zu vergeben, wenn vom Prüfungshund keine Hetze oder kein Stellen gezeigt werden musste.
Damit wird in der neuen Hauptprüfungsordnung nicht nur dem Tierschutz sondern auch der jagdhandwerklichen Leistung des Nachsuchenführers ein noch höherer Stellenwert begemessen. Nach Überzeugung der Mitglieder des Vereins Hirschmann sind die geschilderten Veränderungen elementare Bestandteile für eine erfolgreiche und tierschutzgerechte Nachsuchen auf Schalenwild.
Ein detaillierter Bericht dazu findet sich in der Ausgabe 04/2016 des "Niedersächsischer Jäger" (Erscheinungstag: 17. Februar 2016).
CRN/WP
Link: Die Prüfungsordnung des Verein Hirschmann im Wortlaut