Den Jägern vor Ort habe ich gesagt, dass in Deutschland der Tierschutz im Grundgesetz verankert und für unsere Jagd das Rechtsgut 'Schutz des Tieres' von hoher kultureller und politischer Bedeutung ist.
Der Saufang ist im Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote (Abs. 1 Nr. 7) geregelt: 'Verboten ist...Saufänge, Fang- oder Fallgruben ohne Genehmigung der zuständigen Behörde anzulegen'. Die Konsequenz: Mit der Zulassung von Sau- beziehungsweise Frischlingsfängen tragen die Jagdbehörden somit auch die Verantwortung.
Der Frischlingsfang wurde 1979 in der DDR entwickelt. Heute genehmigen den Fang in einer Frischlingsfalle die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Zum Saufang unterscheidet sich die Falle nur in der Größe und der begrenzten Einlaufhöhe von zirka 25 Zentimetern unter dem Falltor. Das weit offene Falltor wird in der langen Ankirrphase langsam abgelassen, bis am Fangabend oder in der Nacht nur noch die Frischlinge in den niedrigen, breiten Schlitz einschlüpfen können. Die Größe von 200x200 Zentimeter reicht zum Fang von Frischlingsrotten bis zu 30 Stück aus. Größere Frischlingsrotten kann man komplett nur mit der Handauslösung fangen. Mit der richtigen Fallenstellung werden von einzelnen Bachen immer alle Frischlinge gefangen. Beispiel: Von drei groben Bachen und zwei geringen Bachen wurden alle 27 Frischlinge gefangen.
Nun entsteht ein unlösbares Problem, das in der Jagdliteratur oder in Fanganleitungen verschwiegen wird: Werden alle Frischlinge der Bache gefangen, so wird diese in wenigen Tagen wieder rauschig, beschlagen und frischt zum zweiten Mal! In der Monografie 'Schwarzwild' von Lutz Briedermann (Deutscher Landwirtschaftsverlag, Berlin, 1990) ist das zweimalige Frischen der Bachen, nach dem Verlust aller säugenden Frischlinge, zwar nachzulesen – aber leider nicht im Zusammenhang mit dem Frischlingsfang!
Der Rausch- oder Brunstzyklus von 21 Tagen ist bei Wild- und Hausschweinen gleich. Die Brunst tritt etwa fünf bis neun Tage nach dem Absetzen der Ferkel (oder Fang der Frischlinge) erneut auf und wiederholt sich bei erfolglosem Decken nach jeweils 21 Tagen. Der Landwirt im Schweinezuchtbetrieb nutzt dies: Er setzt frühzeitig und gleichzeitig alle Ferkel ab, um eine erneute Befruchtung anzuregen. Gleiches erreicht der Jäger mit dem Frischlingsfang im Jagdbetrieb!
Um den erneuten Beschlag zu verhindern, solle man zwei männliche Frischlinge nach der Fangnacht wieder freilassen – so der zweifelhafte Rat eines namhaften Wildbiologen. Aber: Wie sollen die kleinen Frischlinge, mit ihrer noch schlechten Nasenleistung und nach dieser langen Trennung, den Anschluss zur säugenden Bache finden? Jeder erfahrene Schwarzwildjäger weiß, dass schon nach minutenlanger Trennung die Bache nicht auf die Nachzügler wartet. Vor allen die Schweißhundeführer kennen dieses Elend, die verlorenen Frischlinge haben keine Überlebenschance. Freigelassene, markierte, männliche Frischlinge haben den Anschluss zur säugenden Bache nicht gefunden. Selbst wenn die zwei männlichen Frischlinge ihre Bache (Zitzentreue ab 3. Lebenswoche) wiederfinden, könnten sie die erneute Rausche anderer Bachen, die ihre Frischlinge im Fang verloren haben, nicht verhindern!