Der Bewilligung zum Abschuss war ein Vorfall in besagtem Gebiet vorausgegangen, beidem ein oder mehrere Wölfe etliche Schafe gerissen hatten und auf einer Alpe zudem zwei tote und ein verletztes Rind gefunden wurden. Die festgestellten Rissmuster ließen auf den Wolf als Verursacher der Angriffe schließen.
Da die Behörden von Bund und Kanton festgestellt hatten, dass zurzeit keine angemessenen Massnahmen zum Schutz der Rinder gegen Wolfsangriffe zur Verfügung stehen, reagierten sie mit der Abschussgenehmigung. Der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurde die Verantwortung für den Vollzug übertragen.
"Mit der Flinte lassen sich keine Probleme lösen", kritisierte inzwischen Kurt Eichenberger, Großraubtierexperte des WWF die Freigabe. Das Wallis solle sich seiner Meinung nach um einen besseren Herdenschutz kümmern.
Bevor der Wolf erlegt wurde, stellten Wildhüter fest, dass sich mehrere Wölfe in unmittelbarer Nähe der bereits betroffener Rinderherden befanden. In der Folge wurde das Gebiet eng überwacht. Diese Überwachung führte in den frühen Morgenstunden zum Abschuss eines Wolfes auf der Alpe Scex durch ein Organ der Jagdaufsicht. Es handelt sich um ein männliches Tier. Gemäss Wolfskonzept wird es zur Untersuchung ins Tierspital Bern gebracht. Angaben über Alter und Verfassung des Wolfs werden im Autopsie-Bericht erwartet.
Sollten sich die Angriffe auf die Rinderherden im betroffenen Gebiet fortsetzen, wird die Situation durch die zuständigen Behörden gemäss geltender Gesetzgebung und gestützt auf das Konzept "Wolf Schweiz" neu beurteilt, heißt es in der Mitteilung zum weiteren Vorgehen.
Den Medien schrieben die Eidgenossen dann noch eine klare Ansage ins Stammbuch: Es werden keine technischen Details zum Abschuss, zum Abschussort oder zum Schützen bekannt gegeben, beschied der Kanton Wallis. PM/BHA/RJE