Kosten: Eine Jagderlaubnis von drei Wochen bis drei Monate kostet 238 €. Für jeden weiteren angefangenen Monat beträgt das Entgelt 89,25 €. Das bedeutet: Eine Jagderlaubnis für neun Monate kostet 773,50 € (Die Vergabe erfolgt nur vom 1.5.–31.1.). Die Forstbetriebe können das Entgelt (Richtsätze) innerhalb eines Rahmens von 100 % nach oben und 50 % nach unten vereinbaren.
Freigabe: Im Jagderlaubnis-Entgelt sind enthalten: Schwarzwild außerhalb von Wildparken (Keiler mit mehr als 18 cm Waffenlänge kosten 595 Euro), freigegebenes weibliches Schalenwild (ausgenommen Gamsgeißen), freigegebenes Jungwild (bis zwei Jahre), Rehböcke und freigegebenes Niederwild. Unentgeltliche Bejagung von Schwarzwild/ Füchsen im Jan./ Febr.
Bonusregelungen: Bei Laufzeiten von mehr als drei Monaten und bei besonders engagierten Jägerinnen und Jägern kann sich das zu entrichtende Entgelt um bis zu 90 % reduzieren. Zusätzlich können sehr engagierte und erfolgreiche Jäger weitere kostenlose Jagderlaubnisscheine erhalten. Der Forstbetrieb kann Jagderlaubnisnehmern, die sich über einen längeren Zeitraum engagiert am Jagdbetrieb beteiligen, unentgeltlich weiteres Wild freigeben.
Wildbretübernahme: Bei Übernahme des freigegebenen Wildes (mindestens fünf Stück) wird das pauschalierte Entgelt anhand der Stückzahl, des jeweiligen Durchschnittsgewichts und des Preises für Betriebsangehörige festgelegt. Das Entgelt für das Wildbret ist zusammen mit dem Entgelt der Jagderlaubnis bereits im Voraus zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückzahlungen für nicht erlegtes Wild wird allerdings ausgeschlossen. Wild, das im Rahmen des Abschussplanes zusätzlich freigegeben und erlegt wurde, kann gegebenenfalls zum Preis für Betriebsangehörige übernommen werden.
Reviergröße: Die Größe der Pirschbezirke richtet sich nach der naturräumlichen Ausstattung, der zu bejagenden Wildart und den Belangen des jeweiligen Forstbetriebs.
Sonstiges/ Besonderheiten: Erst- beziehungsweise Folgebelehrung gemäß Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich. Ersatzweise muss der Jäger bestätigen, dass er bei der Versorgung von erlegtem Wild Plastik- oder Einmalhandschuhe verwendet. Bewerbungen sind an die jeweiligen Forstbetriebe zu richten.
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