Ab 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz an die Stelle der aktuellen Verpackungsverordnung. Ziel des Gesetzgebers ist die weitere Reduzierung von nicht recycelten Verpackungen. Neue Hürde, die kürzlich nicht nur den Deutschen Jagdverband, sondern auch den Deutschen Jagdrechtstag beschäftigte, ist die drohende Registrierungspflicht beim neuen Verpackungsregister namens „LUCID“. Sind also die Jäger, die mal eine Rehkeule im Plastikbeutel verkaufen, verpflichtet, sich registrieren zu lassen?
Wer diese Frage stellt, sollte sich zu allererst fragen, ob er überhaupt berechtigt ist, Wildbret in Einzelteilen zu verkaufen; denn die Europäische Union stellt den gesetzlichen Rahmen für den Jäger als Lebensmittelunternehmer. Und zu eben diesem wird er, wenn er Wildbret in Einzelteilen verkauft! (Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004).
Nur wenige Promille der Jäger dürften sich nach europäischem Lebensmittelrecht bei den zuständigen Behörden angemeldet und regelmäßigen Kontrollen unterzogen haben, gleichwohl dürfte hier und dort mal eine Rehkeule oder ein Wildschweinrücken entgeltlich den Eigentümer wechseln. Rechtlich korrekt dürfte es nicht sein; wohl aber die Abgabe ganzer Stücke in der Decke oder in der Schwarte. Wer möchte da als Helfer nicht unentgeltlich seinem Käufer nach erfolgter Übereignung beim Zerwirken zur Seite stehen?