Jeder Jagdleiter muss sich zu Beginn einer Gesellschaftsjagd darüber informieren, dass jeder seiner Gäste einen gültigen Jagdschein gelöst hat. Wichtigster Grund dieser gesetzlichen Verpflichtung ist, dass Jäger untereinander ausreichenden Versicherungsschutz genießen. Dieses Ritual (manchem Jagdherrn ist es zu „peinlich”, dann soll jeder den Jagdschein seinem Nachbarn zeigen) hat einen kleinen, aber entscheidenden Makel: Niemand, weder der Jagdleiter noch sonst wer kann wissen, ob seine Mitjäger über die gesetzliche Mindesthöhe hinaus versichert sind. Und dass diese Mindestdeckung völlig unzureichend ist, weiß jeder. Dass der Gesetzgeber jedoch duldet, dass in Deutschland nach wie vor zehntausende Jäger (genaue Zahlen kennt niemand, nach seriösen Schätzungen lassen immer noch bis zu 20 Prozent aller Jäger gedankenlos Uralt-Verträge fortschreiben!) de facto unterversichert in unseren Revieren unterwegs sind, ist ein Skandal! Der wird nicht dadurch einen Deut weniger eklatant, dass er mittlerweile ins xte Jahr geht.
Die Anhebung auf fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden ist unbedingt zu fordern – was auch im Vergleich zu längst üblichen Deckungen etwa im KFZ-Bereich nur zeitgemäß wäre.