Unvermeidbar überschneiden sich in den Frühlingsmonaten die Brut- und Setzzeit und die Wiesenmahd. Die Folge sind immer wieder ausgemähte Kitze, Junghasen oder Gelege. Im Interesse vieler Landwirte und Jäger – und weil der Gesetzgeber es vorschreibt – werden daher von diesen verschiedene Anstrengungen zur Jungwildrettung unternommen. Ein wichtiges Instrument ist dabei der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera.
Doch die Anschaffung geeigneter Drohnen ist ein kostspieliges Unterfangen, welches nur selten allein von Jägern bzw. Jägerschaften gestemmt werden kann. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird daher die Anschaffung von Drohnen fördern. Doch auch in einigen Bundesländern gibt es Möglichkeiten, um finanzielle Hilfe für die Anschaffung von geeigneten Drohnen zu erhalten.
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