Anfang April 2019 erging am Amtsgericht Ottweiler ein deutliches Urteil: Der Angeklagte wurde zu einer Strafe von 180 Tagessätzen zu je 40 € verurteilt. Damit ist er vorbestraft. Der Mann hatte beim Mähen an einem Tag 15 Stück Rehwild – zwölf Kitze, zwei Böcke, eine hochbeschlagene Ricke – vermäht. Ein Teil des Wildes war sofort tot, der Rest musste durch den örtlichen Jäger erlöst werden. Das Urteil dazu ist rechtskräftig und lautet „Jagdwilderei in 13 Fällen“.
Sein uneinsichtiges Verhalten am Tattag hatte das Gericht dazu bewogen, ihn nicht – wie eigentlich anzunehmen – aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu verurteilen. Vielmehr wurde er wegen des höher stehenden Strafgesetzes der Wilderei belangt. Ihm wurde also zur Last gelegt, den Stücken aktiv nachgestellt zu haben. Dass die zwölf Kitze und die Geiß zum Zeitpunkt der Mahd keine Jagdzeit hatten, erschwerte das Vergehen – die beiden Rehböcke wurden daher nicht weiter verfolgt.
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