Hundezucht ist die planmäßig durchgeführte Paarung von Rassehunden, die einem bestimmten Zuchtziel (z.B. Körperbau, Leistung, Gesundheit) entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten Eigenschaften und Merkmale sich in den Nachkommen vererben.
Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet oder mit Hunden handelt, benötigt die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist in Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festgelegt. Wann eine gewerbsmäßige Tierzucht vorliegt, sagt das TierSchG jedoch nicht.