Mathias Aßmann: Gerade in laubholzreichen Wäldern oder auf größeren Freiflächen mit üppiger Krautvegetation, die in Schwerpunkten bejagt werden, ist die Vorverlegung mit Hinblick auf die noch überschaubare Vegetationsdichte zu Beginn des Frühjahrs von Vorteil. In Revieren mit sehr geringer Rehwilddichte, in denen Rotwild die Leitwildart ist – wie z.B. in Teilen des Oberharz–, muss man dagegen prüfen, ob die Vorteile einer längeren Ruhephase zwischen Ende Januar und Anfang August gegenüber einem eventuell nur geringem Jagderfolg auf Rotwild im April/Mai überwiegen. Ist eine frühe Bejagung z. B. aufgrund des Rehwildbestandes notwendig, ist es wildbiologisch sinnvoll, das übrige zu der Zeit freigegebene Schalenwild ebenfalls erlegen zu können. Ziel muss es sein, die Störungen durch den Jagdbetrieb zu minimieren und, wo der Fokus auf verschiedenen Wildarten liegt, diese synchron zu bejagen. Grundsätzlich bieten sich mit der geänderten Jagdzeitenverordnung gute Möglichkeiten, die einzelnen Jagdzeiten zu synchronisieren, was wiederum die Intervalljagd ermöglicht und die hilft letztlich, den Jagddruck zu reduzieren. Das kommt dann am Schluss dem Wald und dem Wild zugute.
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