Es ist Mitte Februar – und bitterkalt. Nur eine hauchdünne Schneeschicht bedeckt das Revier. Das Blubbern des Baches ist eigentlich das Einzige, was Väterchen Frost nicht gefangen hält. Leise folge ich der geteerten kleinen Straße und glase die den Stengerbach begrenzenden Wiesen ab. Nichts. Auch das Wärmebildgerät zeigt keinerlei Signatur.
Nach einer halben Stunde frostiger Sucherei verharre ich auf einer kleinen Brücke, die besagte Straße zum Einsiedlerhof von Bauer Sepp führt. 30 m vor mir befindet sich das elementarste Stück eines jeden Biberlebensraums: der Damm. In kleinen Bächen wie jenen, an dem ich geradestehe, bauen Biber keine Burgen. Ihre Schlaf- und Setzkessel befinden sich am Ende meterlanger Gänge, die sie senkrecht zur Fließrichtung in die Böschung und angrenzende Wiesen graben.
Das Resultat sieht man auf der Wiese etwa 200 Meter von mir entfernt: Ein großes Loch, das der einbrechende Traktor von Bauer Sepp gerissen hat, als der den Bibergang überfahren hatte. Diese Schäden an Maschinen und die häufig überschwemmte landwirtschaftliche Nutzfläche sind der Grund, warum ich gerade auf der Brücke stehe. Die zuständige Untere Naturschutzbehörde in meiner oberbayerischen Heimat hat unserem Revier aufgrund der vom Landwirt gemeldeten Schäden die Freigabe bzw. Bestellung „zur Entnahme von Bibern“ zukommen lassen. Gültig bis 15. März – nur für einen bestimmten Flussabschnitt, dort aber ohne Abschussbegrenzung.
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