Auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist ein Geschwindigkeitstrichter „70 km/h - Überholverbot - 50 km/h - Treibjagd“ in beiden Fahrtrichtungen, beginnend 350 Meter vor dem Gefährdungsbereich, aufzustellen. Auf Gemeindestraßen genügt die Aufstellung des Schildes „Treibjagd“ am Beginn des Gefährdungsbereiches.
Um die Schilder aufstellen zu dürfen, muss rechtzeitig vorher die Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Das Antragsformular findet sich Auf der Homepage des Verbandes (Link siehe unten). Den Revierinhabern werden vom BJV auch eintägige Schulungen zur Verkehrssicherung angeboten.
Insgesamt 63.528 Wildunfälle mit einem Toten, 112 schwer und 411 leicht Verletzten wurden 2012 auf Bayerns Straßen registriert. „Deshalb ist die Sicherung der Straßen sehr wichtig, denn es geht meist ganz schnell - das Reh oder die Sau springen auf die Fahrbahn und schon kracht es. Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel“, sagte BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke bei der Schilderübergabe.
Ludwig Holly
Link: Antragsformular Verkehrssicherung