Vor dem Beginn der Jagd auf unser heimisches Wild, sollte sich jeder Jäger davon überzeugen, dass seine Ausrüstung einsatzbereit ist. Dazu gehört auch, einen Probeschuss mit dem Gewehr abzugeben. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise sind derzeit sämtliche Schießstände geschlossen. Dennoch sollte ein Kontrollschuss nicht vernachlässigt werden.

Vorsicht walten lassen
Laut § 13 Absatz 6 des Waffengesetzes ist es einem Jäger gestattet seine Jagdwaffe im Revier ein- und anzuschießen. Dennoch sollte man auf seine Umwelt Rücksicht nehmen, um eine mögliche Lärmbelästigung zu vermeiden. In vielen Gemeinden gilt beispielsweise werktags eine Ruhezeit von 12 bis 13 Uhr. Auch ist ein Einschießen an einem Sonn- oder Feiertag fraglich.
Ebenfalls zu beachten ist, dass ein Übungsschießen nur auf einem behördlich zugelassenen Schießstand erlaubt ist. Generell gilt es die UVV stets zu beachten.
Auch "Teppe und Schwenen op Jagd" reden über das Kontrollschießen
Zielscheibenhalter
Zum Einschießen im Revier habe ich mir einen Zielscheibenhalter selbst gebaut. Der Halter besteht aus einem Eisenstab (10 x 10 mm, 120 mm Länge). An dem Stab habe ich zwei Meterstäbe, die ich auf Bedarfslänge gekürzt habe, angebracht.
Zum Befestigen der Zielscheibe benutze ich herkömmliche Foldback-Klammern aus dem Büro. Selbstverständlich funktionieren auch gewöhnliche Wäscheklammern. Die beiden Meterstäbe können stufenlos auf die Zielscheibengröße angepasst werden. Zum leichteren Transport habe ich noch einen Gewehrriemen am Zielscheibenhalter befestigt. Durch die kompakte Bauweise passt der Halter sogar in den Türeinstieg von einem Auto und nimmt keinen unnötigen Platz im Kofferraum weg. (Jürgen Dandl, erschienen in PIRSCH 3/2018)
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