Bei Neukauf höherer Widerstandsgrad gefordert
Wie schnell muss eine Waffe nach Erwerb gemäß §13 WaffG bei den Behörden gemeldet werden?
Jäger müssen den Erwerb einer Waffe – egal ob auf Jagdschein oder Waffenbesitzkarte – innerhalb von zwei Wochen bei den Behörden melden.
Welche Änderungen ergeben sich für die Aufbewahrung von Schusswaffen?
Dier Neukauf von Schränken der Stufen A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, ist seit 6. Juli 2017 nicht mehr zulässig. Ab dann können Jäger für die Aufbewahrung ihrer Schusswaffen bei der Behörde nur noch Waffenschränke registrieren lassen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) entsprechen. Für Waffenschränke ab Stufe 0 und höher gilt weiterhin: Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Der Gesetzgeber hat nun klargestellt, dass Waffen nur ungeladen gelagert werden dürfen.
In welchem Behältnis muss Munition zu Hause gelagert werden?
Der Mindestaufbewahrungsstandard für erlaubnispflichtige Munition ist und bleibt das Stahlblechbehältnis (Metallkassette mit Schwenkriegelschloss).
Wie müssen Waffen und Munition in einem Schrank der Klasse 0 oder 1 gelagert werden?
Ab 200 Kilogramm Gewicht dürfen in einem Schrank der Klasse 0 unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition gelagert werden. Unter 200 Kilogramm Gewicht dürfen im Waffenschrank der Klasse 0 unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen gelagert werden, ebenso Munition. Eine Trennung von Munition und Waffen ist in einem Schrank der Klasse 0 grundsätzlich nicht notwendig. In einem Schrank der Klasse I und höher kann unabhängig vom Gewicht eine unbegrenzte Anzahl an Kurz- und Langwaffen gelagert werden.
Was passiert mit A- und B-Schränken, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erworben und von der Behörde eingetragen wurden?
Für A- und B-Schränke gilt der Bestandsschutz. Sie können weiterhin unbeschränkt benutzt werden. Der Besitzer kann auch weitere Waffen kaufen und diese darin lagern. Wenn der Schrank nach den gesetzlichen Regelungen voll ist, muss bei Neukauf ein Schrank der Stufe 0 erworben werden. Folgende Lagerkapazitäten gelten für Schränke mit Bestandsschutz: Im A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen gelagert werden. Beim B-Schrank gibt es keine Begrenzung für Langwaffen. Ein B-Schrank unter 200 Kilogramm Gewicht darf zudem 5 Kurzwaffen enthalten, ab 200 Kilogramm Gewicht 10 Kurzwaffen. Ist der B-Schrank weniger als 200 Kilogramm schwer, jedoch fest verankert, darf er auch 10 Kurzwaffen enthalten.