Der Verwaltungsgerichtshof muss nun klären, ob die Vögel tatsächlich die Gesundheit gefährden. In der ersten Instanz war dem Mann das Töten der Stadttauben verboten worden (Az: 4 K 1347/09.WI).
Unerwartete Schützenhilfe erhält der Kläger jetzt durch die Aussage von Vogelschützern, wonach es ohnehin zu viele Tauben in den Städten geben würde - deshalb könnten sie auch bekämpft werden. "Straßentauben sind keine Wildvögel, sondern verwilderte Haustauben", sagte Klaus Richarz, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Zahl der Vögel nach tierschutzrechtlichen Maßstäben reduziert würde. Tote Tauben an Tiere zu verfüttern, hält Richarz für eine denkbare Verwertung. Stadttauben haben es hierzulande sehr komfortabel: Üppiges Nahrungsangebot rund ums Jahr, guter Schutz vor Kälte, Sturm und Regen, kaum Feinde. Schädlich für Gebäude und Menschen ist vor allem der Kot: 2,5 Kilo Dreck produziere eine einzige Taube pro Jahr - in einer Großstadt könne sich das leicht auf 100 Tonnen jährlich summieren, so Richarz. Auf Kinderspielplätzen oder Marktständen könne sich dies besonders fatal auswirken. dpa