Auf Seite 2 wird es dann pikant. Zwar seien der Landesregierung die eigenen Erfahrungen und Meinungen der Berater wichtig, doch sollten diese nur intern kommuniziert werden. Eine persönliche Gegnerschaft in Bezug auf die Wiederansiedlung des Wolfs schließe einen Einsatz als Wolfsberater aus. Ebenso dürfe „man sich nicht im Widerspruch zu den fachlichen Positionen des Landes setzen“. Verlautbarungen von abweichenden persönlichen Ansichten gegenüber Außenstehenden oder den Medien seien nicht mit dem Ehrenamt vereinbar. Gleichzeitig bliebe allein den zuständigen Behörden vorbehalten, zu beurteilen, wann ein Wolf gefährlich ist und ob daraus Handlungsbedarf besteht.
Grundsätzlich will das Ministerium mit diesem Leitfaden seinen Hilfskräften verbieten, Angaben zu Riss-Verursachern zu machen oder die eigene Meinung zu äußern. Vor allem nicht gegenüber den Medien, wie mehrfach betont wird. Mit einer Unterschrift sollen sich die Wolfsberater diesem Verhaltenskodex verpflichten. Bei Missachtung droht das Ministerium mit Abberufung.
BS
Den Entwurf im Wortlaut finden Sie hier.