Jäger und Weidetierhalter weiter geschützt
In Zukunft muss das Land Niedersachsen deutlich mehr Details zu Abschussgenehmigungen für Wölfe verraten, als bisher üblich. Das hat der Staatsgerichtshof Niedersachsen heute in Bückeburg entschieden.
Geklagt hatten die grünen Landtagsabgeordneten Christian Meyer und Imke Byl (Beide Bündnis 90/Grüne). Vor einem Jahr stellten beide Abgeordneten eine kleine Anfrage zu Abschussgenehmigungen an das Umweltministerium. Viele Fragen blieben unbeantwortet, das Ministerium "verweigerte" quasi die Aussage. Begründung: Man müsse diejenigen schützen, die an der Entnahme beteiligt sind. Details wie das Territorium und die Wolfskennung könnten helfen, Jäger, Weidetierhalter oder Mitarbeiter des Ministeriums zu identifizieren.
Das war in Teilen gegen das Recht, resümierten die Richter ihre Entscheidung heute. Allgemeine Informationen, anhand denen keine Betroffenen identifiziert werden können, muss das Land Niedersachsen auf Anfrage von Abgeordneten mitteilen. Das sind zum Beispiel die Zahl erteilter Ausnahmegenehmigungen und wann diese erteilt wurden. Auch auf welcher Basis die Abschussgenehmigung autorisiert wurde, muss das Land zukünftig offen legen. Zum Beispiel, ob die gerissenen Tiere Rinder oder Schafe waren und welche Schutzmaßnahmen der Weidetierhalter ergriffen hatte.
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