Die „Jagd“ auf den Leitrüden des Rodewalder Rudels kann nun, rechtlich gesehen, weitergehen. Der 4. Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts lehnte eine Beschwerde einer Naturschutzorganisation ab, welche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht hatte. Die gerichtliche Entscheidung ist nun unanfechtbar.
Der Leitrüde des Rodewalder Rudels, der die Kennung GW717m trägt, hat nachweislich mehrfach Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere gerissen. Aus diesem Grund wurde erstmals im Januar 2019 eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um den Wolf zu entnehmen.
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