Der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“ hat am 6. Oktober beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg eingereicht. Dieses lehnte am Tag zuvor den Widerspruch der Wolfsschützer gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Rodewalder Problemwolfes ab. Die Entnahme wurde bereits am 17. Juli vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt.
Der Senat des OVG Lüneburg prüfe nun, ob die Wertung des VG Oldenburg zu beanstanden sei oder nicht, erläuterte eine Sprecherin die Vorgehensweise gegenüber der Redaktion. Eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt sei beim NLWKN angefordert. Die Länge des Verfahrens sei noch nicht absehbar, so das Gericht abschließend.
Für den Zeitraum des Beschwerdeverfahrens wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Leitrüden seitens des NLWKN freiwillig ausgesetzt, bestätigte eine Sprecherin des Umweltministerium der Redaktion. Während der Antragsprüfung beim VG Oldenburg habe die Jagd auf „GW717m“ ebenfalls geruht.
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