Heute musste sich ein niederländischer Jäger vor dem Amtsgericht in Potsdam wegen eines Wolfsabschusses verantworten. Der Jagdgast hatte während einer Drückjagd in Brandenburg im Januar 2019 einen Wolf geschossen. Nach Zeugenaussagen hatte der Wolf zuvor Jagdhunde angegriffen. Auch durch lautes Rufen und Klatschen sei der Wolf nicht von den Hunden abzubringen gewesen. Nun sprach das Gericht den Mann frei. Der Jäger sei berechtigt gewesen, den Wolf zu schießen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
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