Weitere Recherchen ergaben, dass die tierschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gar nicht hätte erteilt werden dürfen, denn der Einsatz dieser Fanggeräte verstößt gegen geltendes Europa-Recht! Bei den 'Soft-Catch-Traps' handelt es sich nämlich um Tellereisen. Mehr exklusive Informationen und Hintergründe zu diesem Sachverhalt erfahren Sie in der unseren Jagd-Ausgabe 10/2013, die am kommenden Mittwoch, den 25. September, erscheint.
RED
Nachtrag vom 24. September 2013:
Der Landesjagdverband Sachsen hat auf den uJ-Bericht reagiert und Aufklärung gefordert.
Link: PM des LJV Sachsen
Quelle: www.jagderleben.de