Ein besonders grausamer Fall von Wilderei (wir berichteten) sorgte im vergangenen Jahr in Niederbayern für Aufsehen. Einem Jäger aus dem Landkreis Rottal-Inn wurde vorgeworfen, bei seinem Reviernachbarn eine tragende Rehgeiß kurz vorm Setzen erlegt zu haben. Nach Anzeige gegen den Schützen ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz.
Nun wurde bekannt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Wie die Staatsanwaltschaft angibt, sei der „Tatnachweis nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderliche Sicherheit zu führen.“ Dem Jäger sei keine vorsätzliche Wilderei, sondern nur eine fahrlässige Wilderei vorzuwerfen, welche nicht strafbar sei. Die Geiß hätte im Dämmerlicht 1,80 Meter von der Reviergrenze entfernt gestanden. Auf einer Entfernung von 80-90 Metern sei der „Standpunkt des Rehs“ bei den vorherrschenden Lichtverhältnissen jedoch für den Schützen nicht genau feststellbar gewesen. Außerdem hätte es bei der Zeugenbefragung Uneinigkeit über den genauen Verlauf der Reviergrenze gegeben.
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