Aufgrund der Frühjahrsjagd auf Waldschnepfen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen Verstoß gegen die Vogelschutzrichtlinie 2009/147 festgestellt und Österreich deshalb gerügt. Der Niederösterreichische Jagdverband gab in einer Pressemitteilung bekannt, das er diese Entscheidung und die vorausgegangene Klage nicht nachvollziehen könne.
In Niederösterreich ist die Jagd auf den Waldschnepfenhahn während des Balzfluges erlaubt. In einer umfangreichen und wissenschaftlich untermauerten Argumentation hatte der NÖ Jagdverband nach eigenen Aussagen dargelegt, dass die Frühjahrsbejagung schonender als andere Bejagungsformen sei und sie keinerlei Auswirkungen auf die Besatzesentwicklung habe. „Die gesetzlich reglementierte, zurückhaltende Bejagung der Waldschnepfe ist gemäß den Monitoring-Ergebnissen als nachhaltig zu bewerten. Der Besatz ist in Niederösterreich seit vielen Jahren konstant bzw. leicht steigend“, so der Jagdverband
Kommentieren Sie