Im Bundesgesetzblatt wurde heute die 3. Waffenrechtsänderung veröffentlicht. Das Gesetz tritt am 1. September 2020 vollständig in Kraft. Einzelne Auszüge aus dem neuen Waffengesetz sind jedoch bereits ab morgen gültig: Ab 20. Februar dürfen Jäger demnach bundesweit ohne Voreintrag nach Vorlage ihres gültigen Jagdscheins einen Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuermunition erwerben. Auch der Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten für jagdliche Zwecke wird erlaubt. Bei Schalldämpfern sowie Nachtsichttechnik bleiben die jagdrechtlichen Verbote unberührt. Weitere Teile der Änderung treten am 1. März sowie am 1. Mai 2020 in Kraft.
Waffenrecht: Änderungen treten in Kraft
