Ein neuer Referentenentwurf von Mitte März sieht weitere Änderungen bei der waffenrechtlichen Personenüberprüfung vor. Wie der Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) kritisiert, sei dadurch mit noch mehr Bürokratie zu rechnen. Auf dem ersten Blick würde der Entwurf keine spektakulären Änderungen aufweisen, doch „steckt der Teufel im Detail“, so der VDB.
Der Entwurf beinhaltet, dass bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse künftig zusätzliche Abfragen vorgesehen seien. So sollen neben der Polizeidienststelle des Wohnortes des Betroffenen auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze der vergangenen fünf Jahre abgefragt werden. Zudem soll eine Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern eingeführt werden.
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