Zur Begründung heißt es in der Beschlussvorlage unter anderem: "Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte "Zwickauer Terrorzelle" ist offenbar geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Ziele gezielt Waffengewalt einzusetzen.
In diesem Zusammenhang sind in mehreren Ländern anlassbezogene Abgleiche der
Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer
durchgeführt worden. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine
- wenn auch geringe - Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse ver-
fügte (...)"
In der offiziellen Pressemitteilung stand zu lesen: "Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle."
Da der Bundestag dem Gesetz erst noch zustimmen muss, lässt eine derart zugespitzte Formulierung befürchten, dass Medienvertreter und Entscheider in der Diskussion darüber allzuschnell die Gleichung "Legaler Waffenbesitzer = potentieller Extremist" im Hinterkopf behalten.
Lediglich Bayern lehnte einen derartigen "Generalverdacht" gegen legale Waffenbesitzer ab und stimmte dagegen.
JMB
Der Gesetzentwurf im Wortlaut [PDF]