Weil er seine Waffe unbeaufsichtigt in einem unverschlossenen Auto liegen ließ, musste sich nun ein Jäger vor Gericht verantworten. Wie das Amtsgericht Bad-Kreuznach auf Anfrage der Redaktion mitteilte, wurde dem Mann vorgeworfen, entgegen § 34 Abs. 1 S. 1 WaffG, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe einem Nichtberechtigten überlassen zu haben.
Wie das Gericht weiter erklärt, war der Angeklagte mit seinem PKW im Wald unterwegs. Dabei habe er sich mit seinem Fahrzeug festgefahren und kam nicht mehr weiter. Um Hilfe zu holen, machte der Mann sich zu Fuß auf den Weg und ließ das Fahrzeug unverschlossen zurück. Seine Bockdoppelflinte sowie dazugehörige Munition nahm er allerdings nicht mit, sondern ließ diese im unverschlossenen PKW. Waffe und Munition sei daher für jeden Fremden frei zugänglich gewesen, so das Amtsgericht. Die Rhein-Zeitung berichtet zudem, dass auch das Fenster des Autos offen gewesen sei. Tatsächlich nahm ein vorbeikommender Spaziergänger die Bockdoppelflinte an sich und alarmierte die Polizei.
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