In Baden-Württemberg wurde im vergangenen Jahr das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) geändert. Dadurch hatte sich auch die Jagdruhezeit verändert. Die Jagdzeit – auch für Raubwild und invasive Arten – endet in Baden-Württemberg am 15. Februar. Derzeit wird an einer Verordnung gearbeitet, um zumindest bei invasiven Arten die Jagdzeit wieder zu verlängern. Diese ist jedoch noch nicht in Kraft.

Für Schwarzwild ist die Jagdruhezeit zunächst bis zum 28. Februar 2022 aufgehoben. Sauen können daher auch während der Zeit vom 16. Februar bis zum 15. April bejagt werden. Der Muttertierschutz ist dabei zu beachten.
Falsche Angaben in PIRSCH und unsere Jagd
Leider hat sich in unseren Ausgaben der PIRSCH und unsere Jagd ein Fehler eingeschlichen. Die dort angegebene Jagdzeit für Baden-Württemberg ist nicht korrekt.
Achtung! Auch beim Wildtierportal des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg werden noch die veralteten Daten angegeben.
Kommentieren Sie