Die örtlichen Pächter lehnten demnach das Angebot einer vorzeitigen Pachtverlängerung ab. Um jedoch eine offizielle Ausschreibung der Reviere zu umgehen, schlug der Hegering vor, dass die Differenz zwischen dem alten und neuen Pachtpreis - insgesamt rund 5.000 Euro - in einen Fond eingezahlt werden soll. Diesem Vorschlag stimmte der Stadtrat schließlich zu. Kinzy spricht von einer „Teilkasko mit Selbstbeteiligung“, wobei der „Selbstkostenbeitrag“ im Falle eines Schadens maximal 800 Euro beträgt. Dadurch soll garantiert werden, dass die Jäger weiterhin ihrer Pflicht nachkommen, die Wildbestände nicht ausufern zu lassen. Ist der aufgetretene Schaden höher, trägt die Wildschadenkasse den Restbetrag. Alle registrierten Schäden, die das normale Wildschadenersatz-Verfahren mit Gutachten durchlaufen müssen, werden am Ende eines jeden Jagdjahres erstattet. Die Verwaltung der Kasse obliegt der Jägerschaft. BS

Die örtlichen Pächter lehnten demnach das Angebot einer vorzeitigen Pachtverlängerung ab. Um jedoch eine offizielle Ausschreibung der Reviere zu umgehen, schlug der Hegering vor, dass die Differenz zwischen dem alten und neuen Pachtpreis - insgesamt rund 5.000 Euro - in einen Fond eingezahlt werden soll. Diesem Vorschlag stimmte der Stadtrat schließlich zu. Kinzy spricht von einer „Teilkasko mit Selbstbeteiligung“, wobei der „Selbstkostenbeitrag“ im Falle eines Schadens maximal 800 Euro beträgt. Dadurch soll garantiert werden, dass die Jäger weiterhin ihrer Pflicht nachkommen, die Wildbestände nicht ausufern zu lassen. Ist der aufgetretene Schaden höher, trägt die Wildschadenkasse den Restbetrag. Alle registrierten Schäden, die das normale Wildschadenersatz-Verfahren mit Gutachten durchlaufen müssen, werden am Ende eines jeden Jagdjahres erstattet. Die Verwaltung der Kasse obliegt der Jägerschaft. BS