Verbotene Greifvogel-Fallen in Garten entdeckt
von
Christian Liehner
am
16.02.2019
Polizei und Veterinäramt fanden bei einem Geflügelzüchter mehrere illegale Greifvogelfallen. Ein Sperber wurde befreit.
Das Grundstück eines 76-jährigen Geflügelhalters aus Groß Kummerfeld (Schleswig-Holstein) wurde nach einem Hinweis aus der Bevölkerung von Polizei und Veterinäramt durchsucht. Im Garten fanden sich mehrere Fallen für Greifvögel, in einer befand sich zum Zeitpunkt der Aktion ein frisch gefangener – streng geschützter – Sperber. Das Tier konnte nach Begutachtung durch einen Experten unversehrt in die Freiheit entlassen werden.
Die Fanggeräte, eine Leiterfalle und zwei Rundfallen wurden nach Informationen des Hamburger Abendblatts noch während der Aktion stillgelegt und abtransportiert. Der Betrieb von Greifvogelfallen ist eine Straftat, die mit Haft- und hohen Geldstrafen geahndet werden kann.
Beschuldigter beteuert seine Unschuld
Der Beschuldigte selbst beteuert seine Unschuld, die Fallen seien vor allem für Ratten gedacht. Auch Nachbarn zeigten sich von der Aktion überrascht: „Der liebt Vögel, egal ob seine eigenen oder wilde, der würde denen niemals etwas antun“, berichtete ein Bekannter den „Lübecker Nachrichten“.
Gegen den Senioren wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wegen Jagdwilderei eingeleitet.
Entgegen erstlautender Medienberichten soll es sich bei dem Beschuldigten nicht um einen Jäger handeln. Das gab auch der Landesjagdverband Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung bekannt.