Vor dem Landgericht Traunstein (Bayern) wurde gestern ein Urteil gesprochen in einem Prozess, in welchem sich Jagdgegner und Jäger gegenüberstanden. Bei dem Verfahren ging es um das Recht am eigenen Bild. Zwischen den Feiertagen nach Weihnachten 2019 führten die Bayerischen Staatsforsten eine Drückjagd im Landkreis Altötting durch. An der Jagd nahmen etwa 60 Jäger teil. Laut Forstbetrieb kommt es bei dieser Jagd bereits seit Jahren zu Störungen durch Jagdgegner. Auch 2019 wurde wieder eine Demonstration angemeldet.
„Um eventuelle Eskalationen zu verhindern, waren auch Beamte der Polizei vor Ort“, heißt es im Urteil des Gerichts. Der zuständige Forstbetriebsleiter gab gegenüber der Redaktion an, dass die Polizei aus eigenem Antrieb vor Ort gewesen sei und nicht vom Forstbetrieb über die Drückjagd informiert wurde.
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