Im Gegensatz dazu hat der brandenburgische Landkreis Märkisch-Oderland einem Bio-Landwirt die Tötung von fünf Bibern genehmigt. Während Bauern die Entscheidung begrüßten, kritisierten Naturschützer sie scharf. Die Genehmigung ist allerdings an Auflagen gebunden: So ist während der Frostperiode die Fangjagd verboten, ab März, wenn die Biber ihre Jungen aufziehen, dürfen keine Biber entnommen werden. BHA/SE

Im Gegensatz dazu hat der brandenburgische Landkreis Märkisch-Oderland einem Bio-Landwirt die Tötung von fünf Bibern genehmigt. Während Bauern die Entscheidung begrüßten, kritisierten Naturschützer sie scharf. Die Genehmigung ist allerdings an Auflagen gebunden: So ist während der Frostperiode die Fangjagd verboten, ab März, wenn die Biber ihre Jungen aufziehen, dürfen keine Biber entnommen werden. BHA/SE