Seit Kurzem dürfen Jäger in Stahnsdorf und Kleinmachnow sogenannte "Unterschallmunition" zur Schwarzwildbejagung im urbanen Raum einsetzen, sofern sie eine Ausnahmegenehmigung durch die Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg erhalten haben.
Wie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gegenüber der Redaktion mitteilte, wurde die Untersuchung zur Tötungswirkung der Unterschallmunition von der Sachverständigenkanzlei Cachée aus Berlin durchgeführt. Getestet wurde das Kaliber .300 AAC Blackout der Firma Sax Munitions GmbH. "Die Auftreffenergie E 50 (50 Meter) beträgt 468 Joule. Deshalb wird die Schussabgabe auf Nahdistanz beschränkt und beträgt in jedem Fall weniger als 50 Meter", so das MLUK weiter. Des Weiteren heißt es, dass auch Munition von anderen Herstellern verwendet werden kann, die vergleichbare Eigenschaften besitzt. Eine Einzelfallentscheidung bleibt bei einem konkreten Antrag vorbehalten.