Für den Abschuss, so die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts, müsse die Stiftung als Mitglied einer Hegegemeinschaft eine Abstimmung mit den Jagdvorständen der beteiligten Jagdgenossenschaften und den Inhabern der Eigenjagden vornehmen, auch die Zustimmung des Jagdbeirats sei erforderlich. Die Kammer stellte jedoch grundsätzlich fest, dass die Stadt die Interessen der Stiftung als Waldeigentümer bei ihrer Ablehnung nicht ausreichend berücksichtigt habe und die Verbissschäden durch Maßnahmen wie Vergrämung und Zufütterung in den vergangenen Jahren nicht hätten abgewendet werden können. Eine Reduktion des Rudels auf acht Stücke sei aus Gründen des "artnormalen Bioverhaltens", sprich Inzucht, nicht tragbar. Insofern ist die Richtung klar: Die Stadt soll dem Abschuss letztlich stattgeben – ob sie das tun wird, ist fraglich, denn sie möchte das Rudel erhalten und weiß auch Teile der Politik hinter sich. Mittlerweile haben fast 2500 Menschen eine Internetpetition unterschrieben, in der die Stiftung aufgefordert wird, auf den Abschuss zu verzichten interessanterweise finden sich unter den Zeichnern neben Tierschützern auch Jäger.
Ulrich Pfaff