Sowohldie Ermittlungsbehördeals auchder Kreis Schaumburg kamen jetzt zu dem Schluss, dass keine Verstöße festgestellt werden konnten, schreibt die Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung. Käfig und Fallen seien außerhalb des Schutzgebietes aufgestellt worden. Zudem sei es nicht verboten, Fasane in Käfigen zu halten. Fang oder Quälerei in den Fallen hätten ebenfalls nicht nachgewiesen werden können. Eigentümer der Hofwiesen ist die Fürstliche Hofkammer Bückeburg.
Bettina Diercks