Das wollte die Veterinärin sich nicht gefallen lassen, zu mal es auch nicht sie gewesen sei, die mit dem Terrier spazieren ging. Ebenfalls war ihrer Auffassung nach der Aufwand unverhältnismäßig. Ein Löschfahrzeug hätte die Feuerwehr zum Beispiel nicht einsetzen müssen. Sie klagte schließlich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Rechnung. Die Retter gaben bei der Verhandlung am vergangenen Mittwoch an, dass der Einsatz aufgrund der Dunkelheit und der Erdmassen, die sie bewegten, in diesem Umfang durchaus nötig war. Letzlich einigten sich die Parteien. Aus der Rechnung wurde der Posten für das Löschfahrzeug gestrichen. Übrig bleiben stattliche 10.000 Euro. Zusätzlich muss die Berlinerin zwei Drittel der Verfahrens-Kosten übernehmen. Die Hilfe eines erfahrenen Baujägers wäre wohl günstiger gewesen...
BS