Grundsätzlich kein Problem, gäbe es nur nicht die missverständliche Namenswahl, meint der rund 30.000 Mitglieder starke LJV. Dieser betreibt seit Jahrzehnten die gleichnamige „Landesjagdschule" auf dem Dornsberg. „Die Namensgebung ist bewusst irreführend“, sagte LJV-Geschäftsführer Martin Bürner. Deshalb habe man dem ÖJV eine Unterlassungsklage zukommen lassen. Begründung: Der ÖJV verstoße mit seiner Werbung gegen das Markengesetz und Wettbewerbsrecht, so Bürner.
Kirch sieht hinter der Klage ein andere Absicht: "Der LJV merkt, dass wir konkurrenzfähiger werden." Zudem wäre die Klage wenig erfolgsversprechend, da der Begriff nicht zu schützen sei. Wir geben nicht nach, verkündete er im Bewusstsein mit knapp über 400 Mitgliedern ein „Mini-Verein“ zu sein.
Damit aber nicht genug, der ÖJV-Vorsitzende legt gleich noch nach: „Ich befürchte, dass vom ÖJV geschulte Jagdscheinanwärter öfter durchfallen werden, da die Prüfer nach wie vor vom LJV sind.
MH