Der LJV hatte nun dem Land NRW eine Frist bis Mitte Februar gesetzt, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte die ausstehende Summe weiter zurückgehalten werden. Das Land hätte nun jedoch „in Aussicht gestellt, die Zuwendungsbescheide ,umgehend‘ zu übersenden, so Müller-Schallenberg. Zudem fordere der LJV zukünftig mehr Klarheit und ein Mitspracherecht bei der Vergabe von Mitteln aus der Jagdabgabe und eine transparente Dokumentation von der Oberen Jagdbehörde, wofür diese zweckgebundenen Gelder, verwendet werden. Hält das Land das Geld etwa zurück, um die Jäger bzw. den LJV unter Druck zu setzen? An entsprechenden Spekulationen wolle man sich von Seiten des LJV ausdrücklich nicht beteiligen.
Da die gesetzlichen Regelungen zur Jagdabgabe ohnehin neu gefasst werden müssen, so der LJV-Präsident, strebe der Landesjagdverband in diesem Rahmen eine Reduzierung der Jagdabgabe an. Im gleichen Zug wird eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im LJV ab dem Jahr 2016 angestrebt. Für das einzelne Mitglied solle sich somit zukünftig keine Mehrbelastung ergeben.
DIT