Der neue Fall mit dem am Straßenrand vergammelnden Keiler sei an Unappetitlichkeit und vor allem im Hinblick auf Gesundheitsgefährdung von Mensch und Tier kaum zu überbieten. Die Kritik und der erneut erhobene Vorwurf der Kreisjägerschaft bezüglich der Entsorgung des Fallwildes an Straßen des Landkreises bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach führte zu einer harschen Stellungnahme der Kreis-Veterinärin Dr. Petra Bänsch. Sie will klar stellen, dass die Kreisverwaltung sich bereits seit zehn Jahren um eine Klärung der Zuständigkeit bemühe und zeitgleich alle "legal vorhandenen Möglichkeiten" ausschöpfe, um das Problem zu lösen. Die Rechtslage zur Fallwildbeseitigung habe sich in besagtem Zeitraum mehrfach geändert. Seit 2009 sei für die Beseitigung von Fallwild an Straßen der Landesbetrieb Mobilität, dass heißt die Straßenmeisterei, im Landkreis, zuständig.
Die Jägerschaft sei bereits 2004 schriftlich darauf hingewiesen worden, dass das Bestreben, durch Nichtaneignung des Fallwildes an Straßen die Jagdsteuer zu mindern oder abzuschaffen, nicht zielführend sein könne. Da ihre Forderung nach Abschaffung der Jagdsteuer nicht erfüllt wird, weigert sich die Jägerschaft im Landkreis seit Jahren, das Unfallwild von den Straßen zu entfernen. Bäder in einer Tagezeitung: "Seither häufen sich Meldungen, wonach verwesende Tiere tage-, manchmal wochenlang zum Teil an stark begangenen Straßen, Wegen und sogar auf Bürgersteigen liegen bleiben". Für den Landesjagdverband sei das ein unhaltbarer Zustand. Kreisjägerschaftsvorsitzender Klaus Nieding sei in dieser Angelegenheit zwar im Gespräch mit Landrat Franz-Josef Diel, dieser zeige sich aber von den Argumenten unbeeindruckt. Er verweist auf die defizitäre Haushaltslage des Landkreises, wegen der er auf die jährlich zu vereinnahmenden 215 000 Euro Jagdsteuer nicht - auch nicht teilweise - verzichten könne. PB