Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro hat das Amtsgericht Saarbrücken (Saarland) einen 65-jährigen Kleingartenbesitzer verurteilt. Dieser hatte in einem Waldgebiet einen Garten gepachtet und darin eine selbst gebaute Sprengfalle installiert, um damit nach eigenen Angaben die Wildschweine zu vertreiben. Statt dessen wurde jedoch im Mai des vergangenen Jahres ein 60-jähriger Mann am Knie leicht verletzt.
Sprengfalle zur Wildschweinvergrämung – Körperverletzung

Fahrlässige Körperverletzung und strafbarer Umgang mit Explosivstoffen
Laut übereinstimmender Medienberichte hatte der Angeklagte zwar Warnschilder um das Grundstück aufgestellt. Das Gericht verurteilte den Gartenpächter deswegen aber dennoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Sprengfalle als “unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand“. Die Polizei hatte nach dem Vorfall vier weitere Sprengfallen auf dem Grundstück gefunden und kontrolliert abgebrannt, wie damals in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde. Günther Klahm/SBA