Im Sarganserland, im Kanton St. Gallen (Schweiz) wurde ein Wolf erlegt. Das Tier sei bereits seit Dezember immer wieder im der Nähe von Häusern und Siedlungen beobachtet worden. Dabei habe man erkennen können, dass der Wolf eines seiner Vorderbeine nicht nutze und deutlich abgemagert sei, berichtet der Kanton in einer Pressemitteilung.
Schweiz: Verletzter Wolf erlegt

Verletzte Tiere müssen erlöst werden
Ein Sprecher des Amts für Natur, Jagd und Fischerei erklärte gegenüber der Redaktion, die Entscheidung zur Erlegung sei ausschließlich aufgrund der Verletzung Isegrims gefallen. Das Gesetz des Kanton St. Gallen schreibe vor, dass kranke oder verletzte Tiere von ihrem Leid erlöst werden müssen. Deshalb sei es für Jagdpächter oder amtliche Wildhüter Pflicht, ein solches Individuum zu erlegen. Es werde dafür keine Sondergenehmigung benötigt. Der Wolf wurde auf dem Gemeindegebiet von Bad Ragaz von der kantonalen Wildhut entnommen, so der Kanton weiter. Aktuell werde der Kadaver veterinärmedizinisch untersucht. PM
