
Verhalten am Schwarzwild
Das SWGG hilft das Verhalten des Jagdhundes an Wildscheinen zu beurteilen. Denn: Ist er zu ängstlich oder gefährdet sich selbst, gilt der Hund nicht als geeignet. Zeigt der Jagdhund jedoch eine exzellente Arbeit, kann ihm ein Leistungsnachweis darüber ausgestellt werden. Dieser Nachweis ist für die Schwarzwildjagd seit einigen Jahren sogar kantonal vorgeschrieben, erklärt Jean A. Vuilleumier (Präsident des SWGG) gegenüber der Redaktion.
Deutsche Hundeführer willkommen
Seit Anfang Juli ist das Gatter in Betrieb. Über die Eröffnung freue sich der Verein sehr. Übungstermine können online auf der Webseite des SWGGs über ein spezielles Reservationssystem gebucht werden. In den ersten Tagen waren auch einige deutsche Jäger mit ihren Hunden schon zu Besuch. Laut Vuilleumier sind alle Hunde zugelassen, die zur Schwarzwildjagd oder zur Nachsuche auf Schwarzwild eingesetzt werden - unabhängig ihres Abstammungsnachweises. Dadurch können auch beispielsweise Mischlinge ihre Fähigkeiten im Gatter zeigen.
Einige Voraussetzungen für das SWGG
- Hundeführer muss Inhaber eines gültigen Jagdscheins sein
- Hundeführer muss Eigentümer des Hundes oder schriftlich zur Führung des Hundes ermächtigt sein
- Zugelassen werden nur Jagdhunde, welche zur Schwarzwildbejagung oder der Nachsuche auf Schwarzwild eingesetzt werden sollen
- Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Heimtierpass (Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, H.C.C., Parvovirose und Leptospirose), ggf. Ahnentafel, Nachweis der Haftpflichtversicherung, Jagdberechtigung, Zahlungsbestätigung sowie gegebenenfalls der Mitgliederausweis eines Mitgliedsvereins