Nach mehr als acht Jahren des Kampfes gegen die Schweinepest ist das linksrheinische Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises kein „Schweinepest gefährdeter Bezirk“ mehr. Die EU hat die Schutzmaßnahmen gegen die Schweinepest weitgehend aufgehoben, teilt die Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises in einer Pressemeldung mit.
Bereits im Jahr 2001 war die Schweinepest von Rheinland-Pfalz aus in die Wildschweinbestände des Kreises Euskirchen vorgedrungen und hatte sich dort über Jahre hartnäckig gehalten. Im Juni des Jahres 2002 war auch bei einem in Rheinbach erlegten Wildschwein der Erreger nachgewiesen worden, der linksrheinische Rhein-Sieg-Kreis wurde „Schweinepest gefährdeter Bezirk“. Dies bedeutete umfangreiche veterinärbehördliche Auflagen und Beschränkungen für Schweine haltende Landwirte und die Jäger. Landwirte innerhalb der betroffenen Gebiete durften Schweine nur mit veterinärbehördlicher Genehmigung transportieren und mussten aufgrund von Absatzschwierigkeiten erhebliche Umsatzeinbußen verkraften. Jäger mussten jedes erlegte Wildschwein zur Untersuchung auf Schweinepest in einer behördlichen Wildsammelstelle vorlegen. Erst, nachdem ein negatives Untersuchungsergebnis vorlag, durften sie das Fleisch verwerten. Insgesamt 2747 erlegte Wildschweine wurden über die in Rheinbach errichtete Wildsammelstelle dieser mehrere Tage dauernden Prozedur unterzogen.
Bereits im Jahr 2001 war die Schweinepest von Rheinland-Pfalz aus in die Wildschweinbestände des Kreises Euskirchen vorgedrungen und hatte sich dort über Jahre hartnäckig gehalten. Im Juni des Jahres 2002 war auch bei einem in Rheinbach erlegten Wildschwein der Erreger nachgewiesen worden, der linksrheinische Rhein-Sieg-Kreis wurde „Schweinepest gefährdeter Bezirk“. Dies bedeutete umfangreiche veterinärbehördliche Auflagen und Beschränkungen für Schweine haltende Landwirte und die Jäger. Landwirte innerhalb der betroffenen Gebiete durften Schweine nur mit veterinärbehördlicher Genehmigung transportieren und mussten aufgrund von Absatzschwierigkeiten erhebliche Umsatzeinbußen verkraften. Jäger mussten jedes erlegte Wildschwein zur Untersuchung auf Schweinepest in einer behördlichen Wildsammelstelle vorlegen. Erst, nachdem ein negatives Untersuchungsergebnis vorlag, durften sie das Fleisch verwerten. Insgesamt 2747 erlegte Wildschweine wurden über die in Rheinbach errichtete Wildsammelstelle dieser mehrere Tage dauernden Prozedur unterzogen.