Der Schuss hatte seinerzeit die Scheibe der Kanzel durchschlagen (Foto: Helmuth Rücker/ PNP). Da der Förster glaubhaft machen konnte, dass er sich vor Abgabe des Schusses davon überzeugt habe, dass die Kanzel unbesetzt sei, wurde er nur wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe verurteilt. Die Polizei hatte zunächst wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Der Förster sagte aus, es habe sich eine Menge Ärger über seinen Nachbarn in ihm angestaut. Durch die Verurteilung verliert er seine waffenrechtliche Erlaubnis, er ist zudem strafversetzt worden. SE

Der Schuss hatte seinerzeit die Scheibe der Kanzel durchschlagen (Foto: Helmuth Rücker/ PNP). Da der Förster glaubhaft machen konnte, dass er sich vor Abgabe des Schusses davon überzeugt habe, dass die Kanzel unbesetzt sei, wurde er nur wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe verurteilt. Die Polizei hatte zunächst wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Der Förster sagte aus, es habe sich eine Menge Ärger über seinen Nachbarn in ihm angestaut. Durch die Verurteilung verliert er seine waffenrechtliche Erlaubnis, er ist zudem strafversetzt worden. SE