Die Erntejagd fand bereits vor zwei Jahren in der Nähe von Kränzlin
(Kreis Ostprigniz-Ruppin) statt. Auf dieser erlegte der heute 58-Järige vier führende
Bachen, woraufhin der Pächter die Tat bei der unteren Jagdbehörde
meldete. Das Gericht verhängte am vergangenen Donnerstag eine
Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 70 Euro. „Der Angeklagte
wurde wegen fahrlässigem und vorsätzlichem Verstoß gegen § 22 Abs. 4
Satz 1 und § 38 Bundesjagdgesetz verurteilt“, sagte Richterin Mirjam
Weiß im Gespräch mit der Redaktion. Bei der ersten Sau hätte das Gericht
noch Fahrlässigkeit gesehen, bei den drei weiteren Bachen jedoch nicht
mehr. Bis zum Schluss habe der Angeklagte die Vorwürfe bestritten, so
die Sprecherin.
Wie die „Märkische Allgemeine“ berichtet, habe sich der Mann offenbar
schon öfters über Vorschriften hinweggesetzt. So auch auf Jagden bei der
Oberförsterei Alt Ruppin. Trotz ausdrücklichem Hinweis der Jagdleitung,
zuerst das Kalb vor dem Muttertier zu erlegen, lagen dort zwei Alttiere ohne
dazugehöriges Jungtier auf der Strecke.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte an Berufung einzulegen.
MH