Durch die Oberste Jagdbehörde in Brandenburg wurde die Jagdzeit auf wiederkäuendes Schalenwild bis zum 31. Januar verlängert, sofern eine Drückjagd auf Schwarzwild aus Seuchenschutzgründen durchgeführt wird und im Rahmen dieser Beunruhigung weiteres Wild miterlegt werden könnte. Als Mitte Januar diese Verlängerung bekannt wurde, wurde auch ein Verlängerung der Schonzeitaufhebung bis zum 29. Februar in Aussicht gestellt. Dies führte innerhalb der Jägerschaft zu heftigen Debatten und Kritik am Ministerium.
Auf Rückfrage der Redaktion beim zuständigen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, gab eine Pressesprecherin an, dass es die Verlängerung der Schonzeitaufhebung bis Ende Februar nicht geben werde. Nach Abwägen verschiedener Stellungnahmen zu diesem Vorschlag, habe man sich dagegen entschieden.